Bürgerbündnis Alternativstandort

Ihre Unterschrift zählt!

Knapp 500 Bürgerinnen und Bürger haben durch Ihre Unterschrift ein Zeichen gesetzt und deutlich gemacht, wie der Großteil der Bevölkerung über das Vorhaben denkt. Nach mehreren Gesprächen mit dem Landratsamt, dem Bauwerber, der Verwaltung wurden diversen Optionen diskutiert und beleuchtet. Grundsätzlich lässt sich Bereitschaft für eine Kompromisslösung erkennen, zumal die Auflagen für den Betrieb der Mastanlage sehr umfangreich sind. Aktuell gibt es keine Anzeichen für eine schnelle Umsetzung am geplanten Standort. 

Letzter Pressebericht zum Thema mit Interview des Bauherrn.

Kein weiterer Schweinestall zwischen Hörmannsberg und Ried!

Viele Bürgerinnen und Bürger werden es bereits aus der Presse entnommen haben. Die Gemeinde Ried war im Rechtsstreit um die Veränderrungssperre im Gebiet zwischen Hörmannsberg und Ried vor dem Verwaltungsgerichtshof unterlegen. Die Richterin folgte trotz weitreichender Begründungen leider nicht der Argumentation der Gemeinde und gab dem Kläger recht. Der Kläger möchte im besagten Bereich eine "Zweigstelle" von seinem existierenden Betrieb in Kissing mit 1400 Mastschweinen, Güllegrube und Futterzentrale errichten. Für die Gemeinde ist dies ein herber Rückschlag aus vielerlei Hinsicht:

  • Die Mastanlage befindet sich in der Hauptwindrichtung und in direkter Nähe zur Wohnbebauung in Hörmannsberg und Ried.
  • Die Erweiterung der bereits geplanten Wohnbebauung im Rieder Westen und Süden ist eingeschränkt und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde, wodurch die im Gemeindeentwicklungsplan festgelegten Ziele, wie altersgerechte Infrastruktur mit medizinischer Versorgung und entsprechenden Dienstleistungen schwieriger umzusetzen sind, da die nötigen Einwohner für einen dauerhaft tragfähigen Betrieb fehlen
  • Die Wohn- und Lebensqualität sinkt
  • Immobilienpreise sinken im betroffenen Gebiet

 

Aus aktueller rechtlicher Sicht ist der Handlungsspielraum der Gemeinde äußerst eingeschränkt, da die derzeitge Priviligierung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich die Kommunen aus planungsrechtlicher Sicht entmündigt.  Die letztendliche Entscheidung über das Bauvorhaben trifft das Landratsamt als unterste Baubehörde, jedoch ist das LRA an das Bundesbaugesetz gebunden. Natürlich wird das Landratsamt in diesem Fall mit äußerster Sorgsam- und Ausführlichkeit prüfen. Ansatzpunkte gibt es durchaus, wie z.B. inwieweit das Bauvorhaben für den Betrieb erforderlich ist, aber auch, ob es sich bei der Betriebsform immer noch um die eines Landwirtes handelt oder einen gewerblichen Betrieb. Diese wichtige Einstufung basiert auf eigenen Flächen und langfristig gepachten Flächen und bedarf einer genauen Prüfung der bestehenden Pachtverträge und deren Laufzeit. Immisionswerte, die die Anlage verursacht ist ein weiterer Aspekt der beleuchtet wird. Gerade im Umkreis von Hörmannsberg sind eine Vielzahl von Mastanlagen in den vergangenen Jahren entstanden, wodurch eine gravierend veränderte Ausgangslage entstanden ist.  

Filteranlagen wie sie in Niedersachen und Rheinlandpfalz mittlerweile vorgeschrieben sind, verursachen umfassende laufende Kosten, weshalb das bei dem gegenwärtigen Preisgefüge schwierig ist. Zudem zeigen erste Auswertungen, dass nur jede fünfte Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Einige waren erst gar nicht eingebaut und andere wiederum waren einfach abgeschaltet, weshalb wir u.a. einem Abluftfilter auf freiwilliger Basis kritisch entgegen stehen.

 

Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger meldeten sich in den beiden vergangenen Wochen im Rathaus. Die Freien Wähler und der komplette Gemeinderat sind einheitlich gegen das Vorhaben an diesem Standort. Die Gemeinde Ried wird weiter versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

 

Bürgerinnen und Bürger kämpfen für einen Alternativstandort

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Kontakt:

 

Johann Weiß

johannweiss@fw-ried.de

oder

info@alternativstandort.de

Tel: 0176/82338632

 

 

 

 

 

 

 

 

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