Die Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Rosenacker Baindlkirch erfolgt in der freien Modell

Die Bewerbungsfrist für Grundstücke lief vom 28.05.2018 bis 24.06.2018. Interessenten konnten auf der Seite der Gemeinde Ried den Fragebogen herunterladen und ab Ende Mai offiziell bei der Gemeinde einreichen. Die Baugrundstücke liegen in herrlicher und ruhiger Ortsrandlage, unweit des Golfplatz Tegernbach. Es standen Bauplätze für Einfamilienhäuser in Größen zwischen 423m² und 885m² zur Verfügung, die ohne Bauträgerzwang und nach eigenen Vorstellungen im Rahmen des B-Plans bebaut werden können. Durch Vorgaben der EU wurde das klassische einheimischen Modell mit subventionierten Bauplätzen eingeschränkt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen die Vergabe im freien Modell durchzuführen mit dem Ziel, jungen Familien und in der Gemeinde Ried wohnenden bzw. aufgewachsenen Personen, unabhängig von der Vermögenssituation, Bauland zur Verfügung zu stellen und auch Neubürger zu gewinnen. Der Großteil der Grundstücke wurde nach definierten Vergabekriterien vergeben und zu 290€ je m² verkauft. Einige wenige Grundstücke wurden im Bieterverfahren vergeben. Wir freuen uns, dass wir 9 einheimischen und fünf weiteren Familien ein Grundstück zur Verfügung stellen können. Durch die hohe Nachfrage kam leider nicht jeder zum Zug. Bei der Festlegung der Vergabekriterien haben wir jedoch darauf geachtet, Merkmale zu entwickeln, die unsere Ziele als Gemeinde unterstützen und eine gerechte Vergabe zu gewährleisten.

 

Details zum Bebauungsplan finden Sie hier.

Neues Baugebiet in Baindlkirch

In der Sitzung des Gemeinderats vom 11.10.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplan für das Gebiet oberhalb vom Rosenacker beschlossen. Der Bebauungsplan sieht attraktive Flächen in unterschiedlichsten größen für Einzehäuser vor. Das als allgemeines Wohngebiet definerte Areal lässt Bebauungen mit Gebäuden mit einer Firsthöhe von bis zu 8,50m und einer maximalen Wandhöhe von 6,25 zu. Die Ausprägung der Gebäude und der Dachform wird weitesgehenst dem Bauherrn überlassen, jedoch wurde im angrenzenden Bereich zur exitierenden Bebauung die Firstrichtung und die max. Firsthöhe auf 8m festgelegt, um mögliche Einschränkungen der Nachbarbebauung zu verhindern. In Ergänzung dazu wurde die nördliche Baulinie dieser Grundstücke um 6m nach Süden verschoben, sodass ein ausreichender Abstand zur Grenze eingehalten wird. Wir freuen uns ganz besonders, dass unserer Forderung nach zusätzlichem Wohnungen für z.B. Senioren und jüngeren Einwohnern auf drei Grundstücken Rechnung getragen wird. Somit wird gewährleistet, dass diese auch vor Ort bleiben können, auch wenn ein EfH noch nicht oder nicht mehr die optimale Lösung ist.

Großartige Spendenbereitschaft bei der Aktion „Ried hilft.“

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